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Muss ich als Nutzungsberechtigter eine Generalsanierung des Hauses bezahlen?

günstig für Fruchtnießer betrifft Fruchtnießer, Wohnungsberechtigte, Eigentümer, Erben
Nein. Wenn Sie ein Haus nutzen dürfen, ohne Eigentümer zu sein, müssen Sie es zwar ordentlich in Stand halten. Eine umfassende Erneuerung des ganzen Gebäudes gehört aber nicht dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (1992)

Eine umfassende Erneuerung des Gebäudes stellt keine, dem Fruchtnießer gemäß § 513 ABGB obliegende Instandhaltung dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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