Bekomme ich die Kosten für den Grabstein meines Kindes ersetzt?
günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Eltern, Schädiger, Versicherungen
Ja. Wird ein Angehöriger getötet, sind die angemessenen Kosten eines Grabmals zu ersetzen; wie hoch angemessen ist, richtet sich nach Stand und Vermögen der Familie. Die spätere Instandhaltung und Pflege der Grabstätte muss dagegen nicht ersetzt werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1957)
Ersatz der Kosten eines Grabmals für den getöteten Sohn.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die angemessenen Kosten des Grabmals eines Unmündigen richten sich nach dem Stand und dem Vermögen des ehelichen Vaters.OGH 2 Ob 266/68, 06.11.1968
- nicht auch für die spätere Instandhaltung u. Pflege der Grabstätte.OGH 2 Ob 164/62, 01.06.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012305 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 549 · Begräbniskosten
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