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Muss der Schädiger ein Grabmal bezahlen?

günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Angehörige, Schädiger, Haftpflichtversicherer
Ja. Die Kosten eines Grabmals gehören zu den Kosten, die der Schädiger nach dem Tod des Verletzten zu ersetzen hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Die Kosten eines Grabmales sind nach § 1327 ABGB zu ersetzen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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