Werden auch die Kosten für das Aufstellen des Grabsteins ersetzt?
günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Angehörige, Schädiger, Haftpflichtversicherer
Ja. Ersetzt werden nicht nur die Kosten für die Anschaffung des Grabsteins, sondern darüber hinaus auch die Kosten dafür, das Grabdenkmal zu errichten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Gemäß § 1327 ABGB sind nicht nur die Kosten für die Anschaffung eines Grabsteines, sondern darüber hinaus auch die Kosten der Errichtung des Grabdenkmales zu ersetzen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031392 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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