Zählen Grabstelle und Gruft zu den Begräbniskosten des Nachlasses?
günstig für Angehörige betrifft Erbe, Angehörige, Nachlassgläubiger
Ja. Auch die Kosten für die Errichtung einer Gruft samt Grabdenkmal und für den Erwerb der Grabstelle gehören zu den Begräbniskosten. Diese Kosten belasten den Nachlass des Verstorbenen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1964)
Auch die für die Errichtung einer Gruft samt Gruftdenkmal und den Erwerb der Grabstelle aufgewendeten Kosten gehören zu den Begräbniskosten iS des § 549 ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 549 · Begräbniskosten
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