Bekomme ich mein Vermächtnis auch, wenn der Nachlass klein ist?
günstig für Erbe betrifft Vermächtnisnehmer, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Gläubiger
Nur soweit etwas übrig bleibt. Vom Nachlassvermögen sind zuerst die Schulden, die Begräbniskosten, die Kosten des Verfahrens und die Pflichtteile abzuziehen. Reicht der Rest nicht für alle Vermächtnisse, werden sie anteilig gekürzt, unter Umständen auf null. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einantwortung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Eine Legatsreduktion (gegebenenfalls auf Null) tritt ein, wenn und insoweit die (mit dem gemeinen Wert zu schätzenden) Nachlassaktiven nach Abzug der (mit dem gemeinen Wert anzusetzenden) Nachlasspassiven und anderen pflichtmäßigen Auslagen (das sind die Schulden des Erblassers einschließlich der familienrechtlichen Schulden - §§ 98 f, 142, 795 f ABGB - und der Schulden an den Erben, die Begräbniskosten, die Kosten der Verlassenschaftsabhandlung und die Pflichtteilsansprüche) nicht ausreichen, um alle Vermächtnisse zu begleichen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Beurteilung der Frage, ob die Verlassenschaft zur Deckung der Legate ausreicht oder diese zu kürzen sind, ist auf den Zeitpunkt der Einantwortung abzustellen.OGH 6 Ob 204/09g, 17.12.2009
- Dies gilt auch für Schenkungen auf den Todesfall.OGH 3 Ob 175/08v, 03.10.2008
- Hier: Pflichtteilsansprüche.OGH 4 Ob 235/06x, 13.02.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 75/18w, 17.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 692 · Recht des Erben, wenn die Lasten die Verlassenschaft übersteigen
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