Wann bekomme ich mein Vermächtnis aus dem Testament?
günstig für Vermächtnisnehmer betrifft Vermächtnisnehmer, Erben, Verlassenschaft
Ihr Anspruch aus einem Vermächtnis entsteht in der Regel schon mit dem Tod des Verstorbenen. Für Sie ist es unwesentlich, ob und wann die Erben eine Erklärung abgeben. Nach Eintritt der Fälligkeit können Sie den Anspruch schon vor der Einantwortung gegen die Verlassenschaft geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Für den Legatar ist es unwesentlich, ob und wann Erbserklärungen abgegeben werden. Seine Rechte werden dadurch nicht berührt, weil er seinen Anspruch, der regelmäßig mit dem Tod des Erblassers anfällt, nach Eintritt der Fälligkeit vor der Einantwortung gegen die Verlassenschaft geltend machen kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anfall (Erwerb) der Vermächtnisforderung vollzieht sich wie beim Erben, mangels anderer Anordnung des Erblassers mit dem Erbfall, bei suspensiv bedingter Zuwendung erst mit dem Bedingungseintritt.OGH 6 Ob 204/09g, 17.12.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 143/22f, 25.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 684 · Anfallstag und Erwerbsvoraussetzungen bei Vermächtnissen
- ABGB § 685 · Fälligkeit des Vermächtnisses
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
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