Steht mir die Ehewohnung zusätzlich zu meinem Erbteil zu?
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Nicht doppelt. Erhalten Sie das Recht, in der Wohnung zu bleiben, schon auf anderem Weg, etwa weil Sie in den Mietvertrag eintreten oder Alleineigentümer der Wohnung werden, ist Ihr Anspruch damit erfüllt. Das gesetzliche Vorausvermächtnis kommt dann nicht mehr zum Tragen und wird auch nicht eigens für den Pflichtteil bewertet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 29.11.2018 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Im Verhältnis zu den erbrechtlichen Sonderregelungen über die Wohnung ist des Vorausvermächtnis subsidiär. Erwirbt der überlebende Ehegatte auf Grund solcher Sonderregelungen das Recht, in der Wohnung zu wohnen (tritt er etwa in das Mietverhältnis ein oder wird er Alleineigentümer der Wohnung), so kommt das Vorausvermächtnis nicht zum Tragen, weils sein Anspruch aus § 758 ABGB damit erfüllt ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kommt das gesetzliche Vorausvermächtnis der Ehewohnung nicht zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte das Wohnrecht schon auf andere Weise, zB als Erbe erwirbt, entfällt eine Schätzung dieses Rechts zum Zweck der Pflichtteilsbemessung.OGH 7 Ob 273/98t, 11.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 2 Ob 102/18s, 29.11.2018
Im Gesetz
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