Bekomme ich nach dem Tod meines Partners ein Wohnrecht im Grundbuch?
günstig für überlebender Ehegatte betrifft Ehegatten, Witwen und Witwer, Erben
Das gesetzliche Vorausvermächtnis an der Ehewohnung gibt Ihnen einen Anspruch gegen die Erben oder gegen den sonst damit Belasteten. Dieser muss Ihnen aber kein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht einräumen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Das gesetzliche Vorausvermächtnis gewährt einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben oder den sonst durch das Vermächtnis Beschwerten. Der mit dem gesetzlichen Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten an der Ehewohnung Belastete ist nicht gehalten, ein dingliches Wohnrecht einzuräumen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht aber gegen Dritte.OGH 5 Ob 134/12k, 26.07.2012
- Das bisher gegenüber dem Ehegatten zustehende Benützungsrecht (§ 97 ABGB) setzt sich als Anspruch gegen den Erben beziehungsweise Legatschuldner fort. Der „gesetzliche Voraus" ist dem im Familienrecht begründeten Wohnrecht vergleichbar, sodass ihm Unterhaltscharakter und Pflichtteilscharakter zukommt.OGH 1 Ob 25/06t, 16.05.2006
- Wenn der Erblasser die Ehewohnung einem anderen als Legat ausgesetzt hat, ist das gesetzliche Vorausvermächtnis als Sublegat anzusehen.OGH 1 Ob 2364/96w, 18.03.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012822 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 5 Ob 50/24z, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 102/18s, 29.11.2018
- OGH 5 Ob 144/18i, 03.10.2018
Im Gesetz
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