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In wessen Namen vermiete ich die mir zugewiesene Wohnung?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Mieter, Vermieter
Sie vermieten nicht nur für sich, sondern zugleich für alle Miteigentümer. Ein Miteigentümer, dem eine Wohnung durch die Aufteilung der Nutzung zugewiesen ist, darf sie grundsätzlich an Dritte vermieten. Die Miteigentümer können aber etwas anderes vereinbaren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.11.2018 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ein Miteigentümer, der auf Grund einer Benützungsregelung eine Wohnung innehat, kann grundsätzlich diese Wohnung auch einem Dritten vermieten und nimmt dann diese Verfügung auch als Vertreter der anderen Miteigentümer vor. Eine gegenteilige Vereinbarung der Miteigentümer ist allerdings möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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