In wessen Namen vermiete ich die mir zugewiesene Wohnung?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Mieter, Vermieter
Sie vermieten nicht nur für sich, sondern zugleich für alle Miteigentümer. Ein Miteigentümer, dem eine Wohnung durch die Aufteilung der Nutzung zugewiesen ist, darf sie grundsätzlich an Dritte vermieten. Die Miteigentümer können aber etwas anderes vereinbaren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.11.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ein Miteigentümer, der auf Grund einer Benützungsregelung eine Wohnung innehat, kann grundsätzlich diese Wohnung auch einem Dritten vermieten und nimmt dann diese Verfügung auch als Vertreter der anderen Miteigentümer vor. Eine gegenteilige Vereinbarung der Miteigentümer ist allerdings möglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Er ist also nur zum Handeln im Namen aller Miteigentümer berechtigt.OGH 5 Ob 102/09z, 10.11.2009
- Der Minderheitseigentümer hat hinsichtlich des ihm zur alleinigen Benützung zugewiesenen Teiles der Liegenschaft Verwaltungsvollmacht. Er ist als gemeinsam bestellter Verwalter auch berechtigt, allein Verwaltungshandlungen vorzunehmen.OGH 5 Ob 266/03h, 24.02.2004
- Ein Miteigentümer ist jedoch nicht berechtigt, den gesamten an dem ihm zur Benützung zugewiesenen Liegenschaftsteil eingetretenen Schaden geltend zu machen. Der Schaden ist nämlich auch dann an der gemeinsamen Sache und nicht etwa in einem dem Miteigentümer jeweils allein zuzuordnenden Vermögen eingetreten, steht die im Miteigentum des Klägers befindliche Liegenschaft doch unbestrittenermaßen nach wie vor im gemeinschaftlichen Eigentum, sodass nicht zweifelhaft sein kann, dass sich der Schaden auf die gesamte Liegenschaft auswirkt, wenngleich nur ein abgrenzbarer, aber nicht im Wohnungseigentum stehender Teil hievon unmittelbar betroffen ist.OGH 1 Ob 80/97i, 24.03.1998
- Diese Verwaltungsvollmacht des Miteigentümers kann aber nur Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung decken. Der Miteigentümer kann daher hinsichtlich der ihm zur ausschließlichen Benützung überlassenen Sache keinen Bestandvertrag mit einem Miteigentümer abschließen; das gilt auch für den Mehrheitseigentümer.OGH 4 Ob 2024/96t, 16.04.1996
- Dies auch dann, wenn alle übrigen Miteigentümer und Partner der Benützungsvereinbarung über Wohnungseigentum verfügen.OGH 5 Ob 37/92, 07.04.1992
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Tauglicher Rechtstitel des Mieters für die Dauer der Benützungsregelung.OGH 7 Ob 665/78, 07.09.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 4 Ob 100/18m, 27.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- ABGB § 1090
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