OGH 4 Ob 100/18m
Worum es ging: Darf ich meinen zugewiesenen Hausteil allein vermieten?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Wurde Ihnen als Miteigentümer ein Teil des Hauses zur alleinigen Nutzung überlassen und dürfen Sie darüber frei verfügen, dann können Sie diesen Teil auch vermieten. Sie handeln dabei für alle Miteigentümer und nur im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Nein. Gehört Ihnen nur ein kleinerer Anteil am Haus, können Sie einen Mietvertrag nicht allein vorzeitig auflösen und auf Räumung klagen. Das geht nur, wenn Ihnen die Verwaltung zusteht oder Sie die Zustimmung der Mehrheit nachweisen.
Nein. Kündigt ein Miteigentümer mit kleinem Anteil im eigenen Namen, genügt es, wenn er die Zustimmung anderer Miteigentümer erst im laufenden Verfahren nachweist. Zusammen mit ihm müssen diese die Mehrheit der Anteile halten; die Zustimmung kann auch schlüssig erteilt werden.
Sie vermieten nicht nur für sich, sondern zugleich für alle Miteigentümer. Ein Miteigentümer, dem eine Wohnung durch die Aufteilung der Nutzung zugewiesen ist, darf sie grundsätzlich an Dritte vermieten. Die Miteigentümer können aber etwas anderes vereinbaren.
Wenn Ihnen als Miteigentümer bestimmte Teile zur alleinigen Benützung überlassen wurden, dürfen Sie darüber Miet- oder Pachtverträge abschließen. Sie handeln dabei zugleich als Vertreter der übrigen Miteigentümer.
Ja. Bei einem befristeten Mietvertrag hat der Übergabsauftrag dieselbe Aufgabe wie die gerichtliche Kündigung. Die Regeln zur Kündigung gelten daher auch für ihn. Die Entscheidung darüber kann ohne Rücksicht auf den Streitwert bis zum Obersten Gerichtshof gebracht werden.
Ein Miteigentümer, dem bestimmte Räume der gemeinsamen Liegenschaft zur Nutzung zugewiesen sind, darf für alle Miteigentümer vermieten. Auch wenn er das nicht ausdrücklich sagt, handelt er im Zweifel als Vertreter aller Miteigentümer. Ihr Mietverhältnis kommt daher mit allen Miteigentümern zustande, unabhängig davon, ob mit deren Anteilen Wohnungseigentum verbunden ist.
Hat ein Miteigentümer durch eine Aufteilung der Nutzung einen Teil des Hauses allein zugewiesen bekommen, darf er diesen Teil vermieten und den Mietvertrag auch allein aufkündigen. Er handelt dabei aber als Vertreter aller Miteigentümer, die gemeinsam Ihre Vertragspartner sind. Besteht Wohnungseigentum, tritt die Eigentümergemeinschaft an diese Stelle.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Döbling, 30.05.2017, 9 C 167/16v-25
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht, 14.02.2018, 40 R 245/17a-29
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
37 Absätze, 10.138 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.11.2018
Geschäftszahl
4Ob100/18m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. Dr. Brenn, Dr. Rassi und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache des Klägers S*****, vertreten durch Dr. Erich Kafka und Dr. Manfred Palkovits, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Beklagten L*****, vertreten durch Dr. Gerhard Deinhofer und Dr. Friedrich Petri, Rechtsanwälte in Wien, wegen Übergabsauftrag (Streitwert 51.480 EUR) sA, über die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 14. Februar 2018, GZ 40 R 245/17a-29, womit das Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 30. Mai 2017, GZ 9 C 167/16v-25, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 2.240,10 EUR (darin 373,35 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Text
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).