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Darf ich meinen zugewiesenen Hausteil allein vermieten?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Vermieter, Mieter
Ja. Wurde Ihnen als Miteigentümer ein Teil des Hauses zur alleinigen Nutzung überlassen und dürfen Sie darüber frei verfügen, dann können Sie diesen Teil auch vermieten. Sie handeln dabei für alle Miteigentümer und nur im Rahmen der laufenden Verwaltung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Die anlässlich der vertraglichen Benützungsregelung dem Miteigentümer eingeräumte unbeschränkte Verfügungsmacht über den zur Benützung überlassenen Teil ist einer auch zur Vermietung mit Wirkung für die Gesamtheit der Liegenschaftseigentümer berechtigenden Verwaltungsvollmacht gleichzuhalten (MietSlg 17043, MietSlg 4902).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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