Nach welchem Maßstab werden freie Wohnungen unter Miteigentümern aufgeteilt?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Nach den Anteilen am Eigentum. Freie Objekte, deren Einbeziehung ein Miteigentümer beantragt, werden grundsätzlich im Verhältnis der Anteile zugeteilt. Maßstab ist dabei der Mietwert der einzelnen Objekte, wie er sich aus der bestmöglichen ortsüblichen Verwertung im Zustand zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt.
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Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 14.08.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Die Aufteilung der frei verfügbaren Objekte, deren Einbeziehung in das Benützungsregelungsverfahren von einem der Miteigentümer beantragt wird, hat grundsätzlich entsprechend den Miteigentumsanteilen zu erfolgen und dieser Aufteilung sind die Mietwerte der einzelnen Objekte zugrundezulegen, die sich aus der im Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Benützungsregelung ortsüblichen bestmöglichen Verwertung der Objekte in dem im genannten Zeitpunkt gegebenen Zustand innerhalb der Schranken des Mietengesetzes ergeben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bestmögliche Verwertung der Wohnung durch Vermietung unter Festsetzung eines monatlichen Entgelts gemäß § 16 Abs 2 MRG.OGH 1 Ob 2179/96i, 26.07.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 65/18g, 14.08.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
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