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Kann das Gericht auch vermietete Räume unter uns aufteilen?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, geschiedene Ehegatten
Nein. Eine gerichtliche Nutzungsregelung ist nur möglich, wenn das Objekt frei verfügbar ist. Ist es vermietet oder steht einem Dritten ein Nutzungsrecht zu, scheidet es aus. Dass jemand die Räume bloß tatsächlich und ohne Recht benützt, hindert die Regelung dagegen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 03.03.2022 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Eine gerichtliche Benützungsregelung ist nur bei Verfügbarkeit des Objektes möglich; also nicht, wenn dieses vermietet ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013206 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 30.

Im Gesetz

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