Bleibt mein Wegerecht bestehen, wenn das Grundstück geteilt wird?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Das hängt davon ab, welche Teile das Recht betrifft. Ein Wegerecht kann auch nur für einen bestimmten Teil eines Grundbuchskörpers bestehen, etwa wenn es durch langjährige Nutzung entstanden ist. Wird der Grundbuchskörper geteilt, erlischt es für alle übrigen Teile; im Grundbuch lässt sich das nachvollziehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Die Beschränkung einer Grunddienstbarkeit ( insbes bei Erwerb derselben durch Ersitzung ) auf einen realen Teil eines Grundbuchskörpers ist möglich, zumal auch bei dieser Erwerbsart eine solche Beschränkung auf einen Grundstücksteil deutlich werden kann. In einem solchen Fall erlischt bei Teilung des Grundbuchskörpers die Grunddienstbarkeit hinsichtlich der übrigen Teile.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zum grundbücherlichen Nachvollzug der Folgen der Teilung des herrschenden Guts für Grunddienstbarkeiten steht der Weg einer Grundbuchsberechtigung nach § 136 GBG zur Verfügung.OGH 5 Ob 1/10y, 25.03.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 134/16s, 04.05.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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