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Wann gilt eine Grundstücksabtrennung als Teilung für das Wegerecht?

betrifft Grundeigentümer, Käufer, Nachbarn
Als Teilung gilt jede Abschreibung eines Teils vom Grundbuchskörper, ganz gleich, was mit dem abgetrennten Stück weiter geschieht. Wird das Teilstück einem anderen Grundbuchskörper zugeschrieben, besteht die Dienstbarkeit nur zugunsten dieses Teilstücks weiter. Das Teilstück muss dafür räumlich genau begrenzt sein, und die Belastung darf nicht größer werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Als "Teilung" iS des § 844 ABGB ist jede Abschreibung einzelner Bestandteile eines Grundbuchskörpers anzusehen, ohne Rücksicht darauf, welches Schicksal die abgeschriebene Parzelle dann erleidet; die Servitut besteht für den Fall, daß das Teilstück einem bereits bestehenden Grundbuchskörper zugeschrieben wird, nur zugunsten dieses Teilstückes weiter.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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