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Bleibt ein Wegerecht bestehen, wenn das Grundstück geteilt wird?

günstig für Berechtigter betrifft Käufer, Verkäufer, Nachbarn
Ja, wenn der Erwerber des belasteten Grundstücks die bisherige Nutzung kannte oder sie wegen der offenkundigen Verhältnisse kennen musste. Dann gilt das Recht als stillschweigend eingeräumt. Maßgeblich sind der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und jener des Grundbuchsantrags; eine spätere Kenntnis zählt nicht mehr. Die Vertragsparteien können das Entstehen aber ausschließen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 23.09.2024 (41 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1963)

Stillschweigende Dienstbarkeitsbestellung bei Auseinanderfallen des bisher gleichen Eigentumes an zwei Liegenschaften, wobei der Erwerber der dienenden Liegenschaft die bisher faktisch bestehende Dienstbarkeit derselben kannte oder im Hinblick auf offenkundige Verhältnisse kennen musste.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011643 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 41.

Im Gesetz

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