Wann muss der Nachbar eine Lücke in der Einfriedung schließen?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundstückseigentümer, Tierhalter, Eltern
Nur wenn ein Schaden eingetreten ist oder droht und gerade die Öffnung in der Mauer oder Planke der Grund dafür ist. Ein solcher Schaden kann darin liegen, dass Personen oder Tiere dadurch eindringen, aber auch darin, dass Kleinkinder oder Tiere vom Nachbargrundstück entlaufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Es muss ein Schaden iS der §§ 1293 ff ABGB eingetreten sein bzw. drohen, um einen Anspruch nach § 858 erster Satz, zweiter Halbsatz, ABGB zu begründen. Ein Anspruch nach § 858 erster Satz, zweiter Halbsatz, ABGB ist ferner nur dann gegeben, wenn der Grund der Beschädigung gerade in der Öffnung der Mauer oder der Planke liegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine ersatzweise aufgelegte Ziegelreihe in der Höhe von 20 cm stellt keine taugliche Abgrenzung zwischen einem Parkplatz und einem angrenzenden Hof eines Wohngebäudes (auch unabhängig von der im Einzelfall bestehenden Nutzung als Kinderspielplatz) dar.OGH 8 Ob 126/22w, 16.12.2022
- Hier: Für eine „Einschließung“ iSd § 858 Satz 2 ABGB trifft den Eigentümer nicht nur dann eine Errichtungs-, und auch Erhaltungspflicht, wenn den Nachbarn ein Schaden droht oder bereits eingetreten ist. Eine Einfriedungsverpflichtung des Grundeigentümers entfällt aber mangels Erfordernis dann, wenn bereits eine Abgrenzung besteht, die der Nachbar als deren Eigentümer seinerseits gemäß § 858 Satz 1 ABGB in gutem Stande zu erhalten verpflichtet ist (hier: Errichtung eines Zauns jenseits der Grundgrenze).OGH 8 Ob 126/22w, 16.12.2022
- Hier: Ein solcher Schaden kann insbesondere im durch die Öffnung ermöglichten, auch konkret drohenden Eindringen von Personen oder Tieren bestehen, aber auch in der spiegelbildlichen Gefahr des Entlaufens, insbesondere von Kleinkindern oder Tieren, vom Nachbargrundstück.OGH 8 Ob 126/22w, 16.12.2022
- Es genügt, dass der Schaden von Personen oder Tieren ausgeht, die über das Grundstück des Beklagten auf den Nachbargrund gelangt sind.OGH 7 Ob 72/73, 25.04.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 126/22w, 16.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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