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Zahlt meine Haftpflichtversicherung Schäden am Nachbargrundstück?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Versicherungsnehmer, Versicherer
Ja. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gilt als gesetzliche Haftpflichtbestimmung und ist daher von der Haftpflichtversicherung zu decken. Das gilt auch dann, wenn Sie ohne Verschulden für Einwirkungen auf das Nachbargrundstück einstehen müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.12.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß § 364 a ABGB ist eine gesetzliche Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts im Sinne des § 1 Z 1 AHVB 1949. Der gegen den Versicherten bestehende nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist gemäß § 364 a ABGB von der Haftpflichtversicherung zu decken. (hier: mit ausführlicher Begründung; Haftung der Versicherung für Immissionsschäden der versicherten Grundnachbarn durch Rodung des Deckungsschutzes für den Bau einer Straße).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029498 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Übergang der Ansprüche auf den Versicherer

Ja. Für den Übergang der Ansprüche kommt es nicht darauf an, dass der Geschädigte befriedigt wurde, sondern dass der Versicherungsnehmer befriedigt wurde. In der Haftpflichtversicherung geschieht das durch die Deckung des Schadens des Dritten. Zahlt der Versicherer an den Verletzten, gehen daher die Ausgleichs- und Rückgriffsansprüche des Versicherungsnehmers auf ihn über.

günstig für Versicherer Rückgriff des Haftpflichtversicherers

Ja. Waren mehrere an einem Schaden schuld und zahlt der Haftpflichtversicherer eines Schädigers dem Geschädigten alles, geht der Ausgleichsanspruch gegen die anderen Schädiger auf diesen Versicherer über. Er kann von Ihnen jenen Teil verlangen, der Ihrem Verschuldensanteil entspricht.

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