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Darf ich in der Wohnung bleiben, wenn mein Ehepartner stirbt?

günstig für Eigentümer betrifft Ehegatten, Witwen, Witwer, Erben, Eigentümer
Das hängt davon ab, worauf das Recht Ihres Ehepartners an der Wohnung beruhte. War er Eigentümer, fällt die Wohnung in den Nachlass. Hatte er nur ein Fruchtgenussrecht, erlischt dieses grundsätzlich mit seinem Tod, und auch der besondere Schutz der Ehewohnung hilft Ihnen dann nicht mehr, weil er ebenfalls mit dem Tod endet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Für den unterhaltsberechtigten Ehegatten, der auf eine der Verfügungsgewalt des anderen Ehegatten unterliegende Wohnung angewiesen ist, macht es einen Unterschied, ob sein Ehepartner Eigentümer oder nur Fruchtnießer der Wohnung ist. Stirbt der verfügungsberechtigte Ehegatte, so fällt die in seinem Eigentum stehende Liegenschaft in den Nachlaß; das Fruchtgenußrecht erlischt hingegen grundsätzlich mit dem Tod. Daß die Klägerin als Ehegattin erb- und pflichtteilsberechtigt ist hilft ihr daher ebensowenig wie ihr Recht aus § 97 ABGB, weil dieses Recht auf einem familienrechtlichen Anspruch beruht, welcher mit dem Tod des verfügungsberechtigten Ehegatten erlischt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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