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Genügt es, im Prozess nur eine Täuschung zu behaupten?

günstig für Anfechtungsgegner betrifft Kläger, Beklagte, Käufer, Verkäufer
Nicht immer. Wer behauptet, getäuscht worden zu sein, macht damit nur dann auch einen Irrtum geltend, wenn sein Tatsachenvorbringen die Voraussetzungen dafür trägt. Stellt sich heraus, dass beide Seiten gemeinsam geirrt haben, müssen Sie das eigens geltend machen, denn das ist mit der Behauptung einer Täuschung nicht vereinbar.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die Behauptung, der Gegner habe den Vertragsabschluss durch List veranlasst, beinhaltet die Anfechtung wegen Irrtums nur unter der für jeder Klagsvorbringen unabdingbaren Voraussetzung, dass das tatsächliche Vorbringen des Anfechtenden auch die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung trägt. Das mag in der Regel bei vom anderen Teil veranlassten Irrtum gelten, nicht aber auch dann, wenn List behauptet, aber nur gemeinschaftlicher Irrtum festgestellt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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