Zum Inhalt springen

Kann ich den Vertrag auch anfechten, wenn Täuschung nicht beweisbar?

günstig für Getäuschter betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Kläger
Ja. Wenn Sie sich darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein, ist darin auch die Anfechtung wegen Irrtums enthalten, sofern Ihre Sachverhaltsschilderung die Voraussetzungen des Irrtums trägt. Umgekehrt gilt das nicht: Wer nur einen Irrtum behauptet, macht damit noch nicht auch Arglist geltend.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (22 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1962)

Die Geltendmachung von Arglist enthält die Anfechtung wegen Irrtums.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Absicht und Ursache bei Täuschung
Vertragsrecht · Falsche Angaben beim Vergleich
Vertragsrecht · Anfechtung eines Vertrags wegen Täuschung
Vertragsrecht · Vorbringen bei der Irrtumsanfechtung
Vertragsrecht · Ursächlichkeit des Irrtums