Was muss ich vorbringen, wenn ich wegen Irrtums anfechte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Fahrzeug mit Abschalteinrichtung (Thermofenster).OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024
- Hier: Fahrzeug mit "Abgasstrategie".OGH 2 Ob 122/23i, 25.10.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0093831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 13.
- OGH 3 Ob 187/25h, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 188/24d, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 31/24w, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 98/21z, 22.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 242/18m, 26.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 29/17v, 28.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurden Sie beim Abschluss in die Irre geführt, müssen Sie im Prozess ausdrücklich erklären, dass Sie den Vertrag wegen des Irrtums anfechten. Ohne diese Erklärung darf das Gericht die Unwirksamkeit des Geschäfts nicht berücksichtigen.
Wenn Sie einen Vertrag wegen Arglist oder wegen eines Irrtums aufheben lassen wollen, müssen Sie kein rechtliches Interesse an der Klage darlegen. Dieses Erfordernis gilt für solche Klagen nicht.