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Kann ich anfechten, weil die Gegenseite falsche Angaben machte?

betrifft Vertragspartner, Prozessparteien, Erben, Versicherungsnehmer
Meist nicht. Bloße unrichtige Behauptungen des anderen, die Sie selbst hätten überprüfen können und müssen, gelten nicht als Täuschung. Ein Vergleich lässt sich wegen Irrtums nur in jenen Punkten anfechten, die Sie beide als unstrittig angesehen haben, außer der andere hat Sie arglistig in die Irre geführt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 28.05.2025 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1933)

Ein Vergleich kann - arglistige Irreführung ausgenommen - wegen Irrtums nur in den Punkten angefochten werden, die als unstreitig angesehen wurden. Bloße, wenn auch wahrheitswidrige Behauptungen des Vertragspartners, deren Überprüfung dem anderen Teil offen stand und oblegen wäre, können nicht als zur Täuschung geeignete Irreführungshandlungen angesehen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 33.

Im Gesetz

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