Muss ich die Irreführung im Prozess ausdrücklich einwenden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einrede im Oppositionsprozess.OGH 3 Ob 7/95, 08.11.1995
- Für das Vorliegen der Voraussetzungen der von ihm in Anspruch genommenen Tatbestände nach den §§ 870, 871 ABGB ist aber der Anfechtende behauptungspflichtig und beweispflichtig.OGH 6 Ob 529/89, 27.04.1989
- Ein in erster Instanz nicht erhobener Irrtumseinwand kann im Rechtsmittelverfahren nicht nachgeholt werden.OGH 8 Ob 506/89, 23.02.1989
- Die bloße Behauptung, die gelieferte Sache habe sich in der Folge als unbrauchbar erwiesen, reicht für eine Anfechtung des Vertrages gemäß § 871 ABGB nicht aus.OGH 1 Ob 727/83, 09.11.1983
- Es genügt, dass die sie begründenden Tatsachen vorgetragen werden.OGH 4 Ob 557/77, 06.12.1977
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Zeitwidrige Kündigung.OGH 4 Ob 60/74, 15.10.1974
- Keine Berücksichtigung des Irrtums von Amts wegen.OGH 5 Ob 128/73, 05.09.1973
- Hier: Kläger.OGH 7 Ob 69/72, 15.03.1972
- Das Wort "Irrtum" muss jedoch nicht ausdrücklich verwendet werden.OGH 8 Ob 276/71, 16.11.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 31.
- OGH 3 Ob 187/25h, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 109/24y, 28.03.2025
- OGH 8 Ob 107/23b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 67/23b, 26.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 136/21t, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 98/21z, 22.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 122/18z, 26.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie einen Vertrag wegen Irrtums anfechten, müssen Sie schildern, dass Ihr Irrtum wesentlich war. Außerdem müssen Sie darlegen, dass die Gegenseite den Irrtum veranlasst hat, ihn erkennen musste oder dass er rechtzeitig aufgeklärt wurde.
Es genügt nicht, allgemein zu behaupten, eine Angabe führe in die Irre. Sie müssen genau angeben, welchen Eindruck ein durchschnittlicher Verbraucher gewinnt, wie weit dieser Eindruck von der Wirklichkeit abweicht und ob er die geschäftliche Entscheidung beeinflussen kann. Dieser genau bezeichnete Punkt muss sich auch in Ihrem Begehren wiederfinden.