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Muss ich die Irreführung im Prozess ausdrücklich einwenden?

günstig für Kläger betrifft Beklagte, Vertragsparteien, Konsumenten
Wurden Sie beim Abschluss in die Irre geführt, müssen Sie im Prozess ausdrücklich erklären, dass Sie den Vertrag wegen des Irrtums anfechten. Ohne diese Erklärung darf das Gericht die Unwirksamkeit des Geschäfts nicht berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Der Beklagte, der Irreführung geltend machen will, muss der Klage die Einwendung entgegensetzen, dass er den Vertrag wegen Irrtums anfechte. Mangels einer solchen Erklärung seitens des Irregeführten kann die Nichtigkeit des Geschäftes nicht wahrgenommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 31.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Vorbringen bei der Irrtumsanfechtung

Wollen Sie einen Vertrag wegen Irrtums anfechten, müssen Sie schildern, dass Ihr Irrtum wesentlich war. Außerdem müssen Sie darlegen, dass die Gegenseite den Irrtum veranlasst hat, ihn erkennen musste oder dass er rechtzeitig aufgeklärt wurde.

günstig für Beklagter Vorbringen bei irreführender Werbung

Es genügt nicht, allgemein zu behaupten, eine Angabe führe in die Irre. Sie müssen genau angeben, welchen Eindruck ein durchschnittlicher Verbraucher gewinnt, wie weit dieser Eindruck von der Wirklichkeit abweicht und ob er die geschäftliche Entscheidung beeinflussen kann. Dieser genau bezeichnete Punkt muss sich auch in Ihrem Begehren wiederfinden.

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