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Kann sich der Beklagte auf einen anderen berufen und aussteigen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Grundstückseigentümer
Nein, nicht wenn Sie feststellen lassen wollen, dass eine Dienstbarkeit nicht besteht, und der Beklagte sich dieses Recht im eigenen Namen anmaßt. Dann kann er nicht unter Hinweis auf einen Dritten aus dem Verfahren entlassen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Keine Entbindung eines Beklagten von der Klage, wenn Feststellung des Nichtbestandes der Dienstbarkeit gegen denjenigen, der sie sich im eigenen Namen anmaßt, begehrt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015018 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Feststellung von Rechten Dritter

Nur ausnahmsweise. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, Rechte oder Verhältnisse feststellen zu lassen, die zu jemandem bestehen, der am Verfahren nicht beteiligt ist. Zulässig ist das aber nur, wenn dieses Recht Ihre eigene Rechtsstellung oder die des Beklagten unmittelbar berührt.

günstig für Beklagter Bestrittene Gegenforderung als Vermögen

Nein. Bestreiten Sie als klagende Partei, dass die Forderung der Gegenseite besteht, können Sie den Gerichtsstand des Vermögens nicht darauf stützen.

Verwandte Fragen

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Verfahrensrecht · Feststellung des Nichtbestehens eines Rechts
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