Schadet es mir, wenn ich den Irrtum hätte bemerken können?
günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Für die Anfechtung wegen Irrtums kommt es nicht darauf an, ob Ihnen Ihr eigener Irrtum hätte auffallen müssen. Dieser Umstand bleibt außer Betracht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 17.08.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ob dem Irrenden sein Irrtum selbst hätte auffallen müssen, ist für die Irrtumsanfechtung belanglos.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mit ausführlicher Darstellung der kritischen Literaturmeinungen.OGH 4 Ob 65/10b, 31.08.2010
- Bedenken gegen die Richtigkeit dieses Leitsatzes, wenn die Fahrlässigkeit des Irrenden größer ist als die seines Gegners.OGH 1 Ob 606/88, 15.06.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 205/22s, 17.08.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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