Zum Inhalt springen

Kann ich anfechten, wenn mein Irrtum bloß auffallen hätte müssen?

günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Es genügt, dass der andere Ihren Irrtum bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen oder zumindest Verdacht schöpfen müssen. Dass er ihn tatsächlich nicht bemerkt hat, schadet Ihnen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Irrtumsanfechtung ist zulässig, wenn der Irrtum dem Vertragspartner zwar aus den Umständen offenbar auffallen mußte, aber tatsächlich nicht aufgefallen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016218 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Erkennbarkeit des eigenen Irrtums
Vertragsrecht · Erkennbarer Irrtum beim Vertragspartner
Vertragsrecht · Auffallenmüssen eines Irrtums
Vertragsrecht · Vorbringen bei der Irrtumsanfechtung
Vertragsrecht · Ursächlichkeit des Irrtums