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Schadet es mir, dass ich meinen Irrtum selbst verschuldet habe?

günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Nein. Für die Anfechtung wegen Irrtums spielt es keine Rolle, ob Sie den Irrtum selbst verschuldet haben. Es kommt allein auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Anfechtung an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Für die Anfechtung des Geschäftes nach § 871 ABGB ist es ohne Belang, ob der Irrtum vom Irrenden verschuldet war oder nicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014897 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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