Schadet es mir, dass ich meinen Irrtum selbst verschuldet habe?
günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Nein. Für die Anfechtung wegen Irrtums spielt es keine Rolle, ob Sie den Irrtum selbst verschuldet haben. Es kommt allein auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Anfechtung an.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Für die Anfechtung des Geschäftes nach § 871 ABGB ist es ohne Belang, ob der Irrtum vom Irrenden verschuldet war oder nicht.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014897 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 2 Ob 127/16i, 05.08.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Erkennbarkeit des eigenen Irrtums
Vertragsrecht · Ursächlichkeit des Irrtums
Vertragsrecht · Wirkung eines Irrtums auf den Vertrag
Vertragsrecht · Veranlassung eines Irrtums
Vertragsrecht · Irrtum durch fehlende Aufklärung