Gibt es feste Regeln, wann ein Irrtum auffallen muss?
betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, ältere Menschen
Nein. Ob dem anderen Ihr Irrtum auffallen musste, lässt sich nur nach den Umständen des einzelnen Falls beurteilen. Dabei können etwa Ihr Alter und Ihre geschäftliche Unerfahrenheit eine Rolle spielen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Ob dem Vertragspartner der dem anderen Teil unterlaufene Irrtum auffallen musste, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Alter und geschäftliche Unerfahrenheit des Vertragspartners.OGH 1 Ob 29/01y, 27.11.2001
- Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 871 Abs 1 ABGB (Erklärungsirrtum) vorliegen, ist einzelfallbezogen.OGH 1 Ob 29/01y, 27.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016211 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 93/21s, 25.01.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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