Reicht es, wenn ein Dritter das Pfand nur formal verwahrt?
betrifft Kreditnehmer, Banken, Gläubiger, Unternehmer
Wird ein Pfand einem Dritten zur Verwahrung übergeben, muss dessen Verfügungsgewalt nach außen erkennbar sein. Nur dann ist die Übergabe wirksam.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 10.08.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1994)
Zur wirksamen körperlichen Übergabe muß die Bestellung eines Pfandhalters dessen Verfügungsgewalt nach außen hin in Erscheinung treten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 221/22v, 10.08.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 451 · Erwerbungsart des Pfandrechtes
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