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Kann ich meinen Anspruch auf ein Pfandrecht sichern lassen?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Liegenschaftseigentümer, Kreditgeber
Ja. Wenn Ihnen jemand ein Pfandrecht an einer Liegenschaft einräumen muss, können Sie diesen Anspruch mit einem gerichtlichen Belastungs- und Veräußerungsverbot sichern lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 382 Z 6 EO ist ein geeignetes Sicherungsmittel für die Sicherung des Anspruches auf Pfandbestellung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005122 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Verfallsvereinbarung beim Pfand

Nein. Eine Vereinbarung, wonach der verpfändete Gegenstand bei Zahlungsverzug einfach dem Gläubiger zufällt, ist ungültig. Das Gesetz will verhindern, dass Sie im Vertrauen darauf, ohnehin zahlen zu können, einen meist viel wertvolleren Gegenstand aufgeben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt dieses Verbot auch für ähnliche Sicherungsgeschäfte.

günstig für Schuldner Rückgabe des Pfandes und Pfandrecht

Nein. Gibt Ihnen der Gläubiger die verpfändete oder zur Sicherheit übereignete Sache nicht bloß vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit zurück, erlischt sein Recht daran. Ein Vorbehalt ändert daran nichts. Die Schuld selbst bleibt bestehen.

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