Kann ich meinen Anspruch auf ein Pfandrecht sichern lassen?
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Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005122 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 13/18z, 12.06.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Vereinbarung, wonach der verpfändete Gegenstand bei Zahlungsverzug einfach dem Gläubiger zufällt, ist ungültig. Das Gesetz will verhindern, dass Sie im Vertrauen darauf, ohnehin zahlen zu können, einen meist viel wertvolleren Gegenstand aufgeben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt dieses Verbot auch für ähnliche Sicherungsgeschäfte.
Nein. Gibt Ihnen der Gläubiger die verpfändete oder zur Sicherheit übereignete Sache nicht bloß vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit zurück, erlischt sein Recht daran. Ein Vorbehalt ändert daran nichts. Die Schuld selbst bleibt bestehen.