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Kann ich pfänden, was nur zum Schein verkauft wurde?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Käufer, Verkäufer
Ja. Wer im Vertrauen auf einen nur zum Schein geschlossenen Vertrag Rechte erwirbt, wird geschützt. Dieser Schutz gilt auch, wenn Sie die Rechte im Weg der Zwangsvollstreckung erwerben, etwa durch Pfändung und Überweisung einer Forderung. Voraussetzung ist, dass Sie im Vertrauen darauf tatsächlich etwas unternommen haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1954)

Scheingeschäft - Exszindierung. Beim Scheingeschäft umfaßt der Schutz des gutgläubigen Dritten auch den Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000830 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Pfändung von Rechten des Schuldners

Nein. Ein Recht darf nur gepfändet werden, wenn es dem Schuldner zum Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich zusteht. Wie weit dieses Recht im Einzelnen reicht, spielt für die Bewilligung dagegen keine Rolle.

günstig für Schuldner Pfandrechte nach Insolvenzeröffnung

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können an Ihrem Vermögen keine Pfand- oder Befriedigungsrechte mehr erworben werden. Das gilt für alle Arten solcher Rechte.

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