Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 5 Ob 221/22v
Worum es ging: Kann ich meinen ganzen Betrieb als Sicherheit verpfänden?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Unternehmen als Ganzes kann nicht Gegenstand eines Pfandrechts sein. Verpfändet werden können nur die einzelnen Vermögenswerte des Unternehmens, jeder für sich.
Was eine Erklärung bedeutet, richtet sich nicht danach, was jemand sagen wollte oder wie der andere sie verstanden hat, sondern danach, wie sie bei objektiver Betrachtung zu verstehen war. Ein unentgeltlicher Verzicht auf ein Recht ist nur anzunehmen, wenn er sich aus der Erklärung zweifelsfrei ergibt.
Wird ein Pfand einem Dritten zur Verwahrung übergeben, muss dessen Verfügungsgewalt nach außen erkennbar sein. Nur dann ist die Übergabe wirksam.
Ein Vertrag verpflichtet nicht nur zur vereinbarten Hauptleistung. Es entstehen auch Nebenpflichten, insbesondere Schutz- und Sorgfaltspflichten. Wer leistet, muss dabei so sorgfältig vorgehen, dass alle Güter des anderen, mit denen er in Berührung kommt, nach Möglichkeit vor Schaden bewahrt bleiben.
Wollen Sie von Ihrem Rechtsanwalt Ersatz, müssen Sie beweisen, dass der Schaden bei einem bestimmten und möglichen pflichtgemäßen Vorgehen nicht eingetreten wäre. Es genügt nicht, nur den Fehler aufzuzeigen.
Weniger sicher als sonst. Es genügt, dass überwiegende Gründe dafür sprechen, dass der Schaden auf das Unterlassen zurückgeht; dieses Maß liegt unter dem, was für eine Feststellung sonst verlangt wird. Beweisen müssen aber Sie, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre. Der Gegner kann dagegenhalten, dass ein anderer Verlauf noch wahrscheinlicher gewesen wäre.
Eine Sicherheit bleibt im Insolvenzverfahren nur bestehen, wenn sie im Zeitpunkt der Eröffnung wirksam entstanden ist. Bei der Abtretung einer Forderung zur Sicherheit setzt das voraus, dass der Drittschuldner verständigt oder ein Vermerk in den Büchern gesetzt wurde. Die bloße Bekanntgabe einer Zahlstelle genügt dafür nicht.
Ja. Zahlen Sie eine Schuld, die nicht besteht, unter dem Druck einer laufenden Zwangsvollstreckung, können Sie das Geld zurückfordern, auch wenn Sie sich nicht geirrt haben. Dasselbe gilt, wenn der Betrag im Zuge der Vollstreckung eingezogen wurde. Dass Sie sich zugleich mit einer Klage gegen die Exekution wehren, hindert die Rückforderung nicht.
Wenn Sie trotz Zweifeln zahlen und der Empfänger das als endgültige Bereinigung des Streits verstehen darf, können Sie das Geld nicht mehr zurückfordern. Wollen Sie sich die Rückforderung offenhalten, müssen Sie bei der Zahlung einen Vorbehalt erklären. Nötig ist das nur, wenn der Gläubiger annehmen darf, Sie hätten begründete Zweifel an Ihrer Zahlungspflicht.
Ja. Haben Sie etwas geleistet, das Sie nicht schuldeten, und diente die Zahlung nicht dazu, einen Streit über die Forderung endgültig zu erledigen, können Sie sie zurückfordern. Auch bei bloßen Zweifeln über die Schuld bleibt die Rückforderung möglich, solange Sie die Schuld nicht zugleich anerkennen wollten. In einer bloßen Überweisung liegt noch kein Anerkenntnis.
Auch wenn ein Fall nur die Rechtsverhältnisse der Streitteile betrifft und darüber hinaus keine Bedeutung hat, kann der Weg zum Obersten Gerichtshof offen stehen. Das gilt dann, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage beruht.
Nach österreichischem Recht muss ein Pfandrecht oder Sicherungseigentum nicht nur bei der Begründung, sondern auch für das Weiterbestehen nach außen erkennbar sein. Diese Vorschrift schützt die Ordnung unter den Gläubigern im Inland und will auch bei Auslandsbezug angewendet werden.
Ob eine Bank ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt hat, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab. Der Oberste Gerichtshof greift hier nur ein, wenn die Beurteilung grob falsch ist und im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden muss.
Wie die Feststellungen in einem Urteil im Einzelfall zu verstehen sind, ist in der Regel keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Sie können damit deshalb meist nicht an das Höchstgericht herantreten.
Wenn Sie eine bewegliche Sache verpfänden, die beim Schuldner bleibt, müssen Zeichen darauf hinweisen. Entfernt der Schuldner diese Zeichen eigenmächtig, ist Ihr Pfand in dieser Zeit gegenüber gutgläubigen anderen Gläubigern nicht wirksam. Sie können aber verlangen, dass die Zeichen wieder angebracht werden; ab dann sind Sie gegenüber später hinzukommenden Gläubigern wieder gesichert.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 12.10.2022, 5 R 74/22z-53
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1431 ABGB § 427 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
36 Absätze, 13.564 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
10.08.2023
Geschäftszahl
5Ob221/22v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Z* GmbH in Liquidation, *, vertreten durch Mag. Gottfried Tazol, Rechtsanwalt in Völkermarkt, gegen die beklagte Partei B* AG, *, vertreten durch Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M., Mag. Silke Todor-Kostic, Rechtsanwälte in Velden am Wörthersee, wegen 84.999,13 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei (Revisionsinteresse 62.200,50 EUR sA) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 12. Oktober 2022, GZ 5 R 74/22z-53, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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