Wie kann ich verwahrte Wertpapiere wirksam verpfänden?
betrifft Bankkunden, Banken, Kreditnehmer, Pfandgläubiger
Sie brauchen dafür eine Einigung mit dem Pfandgläubiger und zusätzlich die Anweisung an die verwahrende Stelle, die Papiere künftig auch für den Pfandgläubiger zu halten. Erst diese Anweisung macht das Pfandrecht wirksam.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Für die Verpfändung verwahrter Wertpapiere durch den Kunden an einen Dritten ist neben dem Pfandbestellungsvertrag und der dinglichen Einigung (Pfandvertrag), die so wie bei der Übereignung direkt zwischen Hinterleger und Pfandgläubiger zustandekommt, als der für die Verpfändung ausreichende Modus die Anweisung an den Verwahrer erforderlich, die Wertpapiere auch für den Pfandnehmer innezuhaben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110559 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 65/16y, 26.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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