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Muss ich Ausbildungskosten zurückzahlen, wenn ich kündige?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Auszubildende
Eine Vereinbarung, die Kosten einer zunächst unentgeltlich zugesicherten Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen doch geltend zu machen, ist nicht schon grundsätzlich sittenwidrig; es kommt darauf an, ob die Abwägung eine grobe Verletzung Ihrer Interessen ergibt und ob die Rückzahlung zumutbar ist. Sittenwidrig ist sie insbesondere dann, wenn sich der Ausbilder die Rückforderung unter Bedingungen sichert, auf deren Eintritt Sie keinen Einfluss haben. Zurückgefordert werden können außerdem nur notwendige Ausbildungskosten, nicht solche, die der Arbeitgeber in seinem eigenen Interesse auflaufen lässt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Eine Vereinbarung, die Kosten einer zunächst grundsätzlich unentgeltlich zugesicherten Ausbildung nachträglich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen doch geltend machen zu können, ist nicht grundsätzlich sittenwidrig. Es muss vielmehr geprüft werden, ob die Interessenabwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen ergibt, ob die Erfüllung einer solchen Vereinbarung zugemutet werden kann und nicht eine unverhältnismäßig große Belastung bedeutet. Eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen läge in der einseitigen Betonung der Rechte der Interessen des Ausbilders gegenüber denen des ausgebildeten, wenn sie dazu führt, dass letzten Ausbildung aufgebürdet wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Ausbilder das Recht auf Geltendmachung der Kosten der Ausbildung unter Bedingungen sichert, deren Anerkennung er entweder sich selbst oder doch einem seiner Partner vorbehält oder auf deren Erfüllung der Interessent zumindest keinen alleinigen Einfluss hat oder die überhaupt vom Entschluss eines Dritten beziehungsweise vom Zweifel abhängt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016706 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückersatz von Ausbildungskosten

Entscheidend ist, ob Ihnen die Ausbildung Kenntnisse gebracht hat, die am Arbeitsmarkt verwertbar sind und Ihre Berufschancen verbessern. Es müssen dafür nicht unbedingt Spezialkenntnisse sein: Auch allgemeine Kenntnisse können zurückgefordert werden, wenn sie am Arbeitsmarkt verwertbar sind.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Entgelt bei Ausbildung

Eine Vereinbarung, mit der Sie sich zur Rückzahlung des während der Ausbildung gezahlten Bruttoentgelts verpflichten, ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig. Dienstfreistellung bedeutet dabei, dass Sie bei fortgezahltem Entgelt gänzlich von Ihren üblichen betrieblichen Aufgaben befreit sind und sich stattdessen der Ausbildung widmen. Ob Sie vertraglich zur Ausbildung verpflichtet waren, ist nicht entscheidend.

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