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Muss ich Ausbildungskosten zurückzahlen, wenn saisonbedingt gekündigt wurde?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Saisonbeschäftigte
Nein. Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, entfällt der Rückersatz der Ausbildungskosten. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung saisonbedingt erfolgt und Ihnen die Wiedereinstellung zugesagt wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 23.07.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn es vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AVRAG §2d Abs4 Z5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückersatz von Ausbildungskosten

Entscheidend ist, ob Ihnen die Ausbildung Kenntnisse gebracht hat, die am Arbeitsmarkt verwertbar sind und Ihre Berufschancen verbessern. Es müssen dafür nicht unbedingt Spezialkenntnisse sein: Auch allgemeine Kenntnisse können zurückgefordert werden, wenn sie am Arbeitsmarkt verwertbar sind.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Entgelt bei Ausbildung

Eine Vereinbarung, mit der Sie sich zur Rückzahlung des während der Ausbildung gezahlten Bruttoentgelts verpflichten, ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig. Dienstfreistellung bedeutet dabei, dass Sie bei fortgezahltem Entgelt gänzlich von Ihren üblichen betrieblichen Aufgaben befreit sind und sich stattdessen der Ausbildung widmen. Ob Sie vertraglich zur Ausbildung verpflichtet waren, ist nicht entscheidend.

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