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Wo verläuft die Grenze zwischen Leichtsinn und Unerfahrenheit?

günstig für Bewucherter betrifft Konsument, Darlehensnehmer, Übergeber
Leichtsinn liegt vor, wenn jemand unbekümmert um die Folgen und die Tragweite des eigenen Handelns vorgeht. Zwischen Unerfahrenheit, Leichtsinn, Vertrauensseligkeit und Verstandesschwäche lassen sich keine allzu festen Grenzen ziehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Leichtsinn des Bewucherten ist dann gegeben, wenn er unbekümmert um Folgen und Tragweite der eigenen Handlungen vorgeht. Dabei können aber zwischen den Begriffen der Unerfahrenheit, des Leichtsinns, der Vertrauensseligkeit und der Bestandsschwäche keine allzu festen Grenzen gezogen werden (vgl SZ 27/19).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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