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Reicht fehlendes Fachwissen für ein Geschäft als Unerfahrenheit?

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Unerfahrenheit bedeutet, dass Ihnen allgemein die Lebenserfahrung oder die Geschäftskenntnisse fehlen. Es genügt nicht, dass Ihnen bloß die besonderen Kenntnisse für dieses eine Geschäft gefehlt haben. Auch eine nur vermeintliche Zwangslage kann die Voraussetzungen auf Ihrer Seite herstellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Unerfahrenheit liegt nur bei allgemeinem Mangel an Lebenserfahrung oder von Geschäftskenntnissen, nicht aber schon dann vor, wenn die bloß für ein bestimmtes Geschäft erforderlichen besonderen Kenntnisse fehlten. Eine vermeintliche Zwangslage stellt aber die subjektiven Voraussetzungen her.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110120 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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