Zählen beim Wucher nur die im Gesetz genannten Schwächen?
günstig für Benachteiligter betrifft Konsumenten, Kreditnehmer, Verkäufer, Käufer
Die im Gesetz genannten Umstände auf Seite des Benachteiligten sind nicht abschließend. Auch andere Umstände können genügen. Dazu zählen etwa die Unkenntnis vom Wert der eigenen Leistung oder eine zu große Vertrauensseligkeit.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Die Aufzählung der auf Seite des Benachteiligten erforderlichen Voraussetzungen für den Wucherbegriff ist nicht taxativ. Neben Leichtsinn, Zwangslage, Verstandesschwäche und Unerfahrenheit kommen auch noch andere Umstände auf Seite des Benachteiligten in Betracht, wie Unkenntnis des Wertes seiner eigenen Leistung, zu große Vertrauensseligkeit und dergleichen mehr.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erwerb und Öffnen von "Lootboxen".OGH 9 Ob 86/25z, 19.02.2026
- 3 Voraussetzungen; 1) auffallendes, objektives Mißverhältnis, 2) Unwirtschaftlickeit des Bewucherten, 3) Ausbeutung durch den Wucherer.OGH 7 Ob 643/89, 19.10.1989
- Auch zu grosse Vertrauensseligkeit und Abhängigkeit insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausmass des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung kann jene Unwirtschaftlichkeit des Bewucherten begründen, die die entsprechende Wahrnehmung seiner Insassen verhindert, die bewusste Ausnützung dieser Unwirtschaftlichkeit des Vertragspartners, um übermässigen Gewinn zu erzielen, genügt zur subjektiven Seite der Ausbeutung durch den Wucherer.OGH 7 Ob 741/79, 24.04.1980
- So schon JBl 1954 S 436. Der Bewucherte muss jene tatsächlichen Umstände, aus denen er das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Wuchers ableitet, behaupten.OGH 8 Ob 314/66, 20.12.1966
- Gehässigkeit gegenüber Familienangehörigen.OGH 7 Ob 195/55, 27.04.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016869 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 22.
- OGH 9 Ob 53/25x, 18.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 86/25z, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 82/25z, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 228/24h, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 57/23b, 04.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 89/17i, 14.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Drei Voraussetzungen des Wuchergeschäfts
Vertragsrecht · Voraussetzungen des Wuchers
Vertragsrecht · Zwangslage als Voraussetzung des Wuchers
Vertragsrecht · Missverhältnis der Leistungen beim Wucher
Vertragsrecht · Nachträgliche Anerkennung eines Wuchergeschäfts