Bin ich leichtsinnig, wenn ich die Folgen ohnehin kannte?
günstig für Bewucherter betrifft Konsument, Kreditnehmer, Übergeber
Ja, das kann Leichtsinn sein. Leichtsinnig handelt auch, wer sich der Folgen seiner Handlungsweise durchaus bewusst ist, aus Sorglosigkeit oder mangelnder Überlegung den eingegangenen drückenden Bedingungen aber nicht die Bedeutung beimisst, die ihnen zukommt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Leichtsinnig handelt, wer sich zwar der Folge seiner Handlungsweise bewusst ist, aber aus Sorglosigkeit oder mangelnder Überlegung den eingegangenen (durchaus bewußt gewordenen) drückenden Bedingungen die ihnen zukommende Bedeutung nicht beimißt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Leichtsinnige Handlungsweise bei Übergabsvertrag verneint.OGH 4 Ob 21/22z, 23.02.2022
- Hier: In der Spielleidenschaft wurzelnder Leichtsinn türkischer Gastarbeiter.OGH 13 Os 144/84, 06.12.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016875 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 4 Ob 21/22z, 23.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 37/18h, 28.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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