Ist ein günstiger Hofübergabsvertrag Wucher?
günstig für Übernehmer betrifft Übergeber, Übernehmer, Erbe, Landwirt
Nein. Wucher liegt nicht vor, wenn beide Seiten von vornherein gar nicht auf ein bestimmtes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung abstellen, sondern ein Missverhältnis bewusst in Kauf nehmen. Das trifft auf eine Schenkung zu und üblicherweise auch auf bäuerliche Übergabsverträge, ebenso auf einen Übergabsvertrag auf den Todesfall.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 14.06.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Wucher liegt dann nicht vor, wenn beide Vertragspartner von vornherein nicht auf ein bestimmtes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung abstellen, sondern ein diesbezügliches Missverständnis bewusst in Kauf zu nehmen, wie dies etwa bei Schenkung, aber auch üblicherweise bei bäuerlichen Übergabsverträgen zutrifft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebenso bei einem Übergabsvertrag auf den Todesfall, oder dem Anerkenntnis einer formungültigen letztwilligen Verfügung.OGH 1 Ob 718/82, 15.12.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 7 Ob 89/17i, 14.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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