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Welche drei Punkte muss Wucher erfüllen?

günstig für Begünstigter betrifft Konsumenten, Kreditnehmer, Käufer, Verkäufer
Für ein Wuchergeschäft müssen drei Dinge zusammentreffen: ein auffallendes Missverhältnis der Werte, die Kenntnis des Begünstigten davon und eine Lage des Benachteiligten, die ihn hinderte, seine Interessen zu wahren. Fehlt auch nur einer dieser Punkte, liegt kein Wucher vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB sind für die Annahme eines Wuchergeschäftes drei Voraussetzungen erforderlich. 1.) Es muss ein auffallendes Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gegenleistung bestehen. 2.) Der durch das Geschäft Begünstigte muss dieses Missverhältnis gekannt haben. 3.) Es muss bei dem durch das Geschäft Benachteiligten gewisse Verhältnis oder Eigenschaften vorhanden gewesen sein, die ihn hinderten, sein Interesse gehörig zu wahren. Wenn nur einer dieser Voraussetzungen fehlt, unterliegt ein Geschäft nicht der Beurteilung als eines wucherischen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 42.

Im Gesetz

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