Welche drei Punkte muss Wucher erfüllen?
günstig für Begünstigter betrifft Konsumenten, Kreditnehmer, Käufer, Verkäufer
Für ein Wuchergeschäft müssen drei Dinge zusammentreffen: ein auffallendes Missverhältnis der Werte, die Kenntnis des Begünstigten davon und eine Lage des Benachteiligten, die ihn hinderte, seine Interessen zu wahren. Fehlt auch nur einer dieser Punkte, liegt kein Wucher vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB sind für die Annahme eines Wuchergeschäftes drei Voraussetzungen erforderlich.
1.) Es muss ein auffallendes Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gegenleistung bestehen.
2.) Der durch das Geschäft Begünstigte muss dieses Missverhältnis gekannt haben.
3.) Es muss bei dem durch das Geschäft Benachteiligten gewisse Verhältnis oder Eigenschaften vorhanden gewesen sein, die ihn hinderten, sein Interesse gehörig zu wahren. Wenn nur einer dieser Voraussetzungen fehlt, unterliegt ein Geschäft nicht der Beurteilung als eines wucherischen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einbeziehung einer im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über Liegenschaftsanteile abgeschlossenen, den Verkäufer begünstigenden Benutzungsvereinbarung in die Beurteilung, ob ein auffallendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt.OGH 8 Ob 119/22s, 21.11.2022
- Hier: Einräumung eines zeitlich unbeschränkten Werknutzungsrechts; Die mangelnde Wahrungsmöglichkeit der Äquivalenz des Bewucherten wegen Leichtsinns, Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung wurde nicht dargetan.OGH 4 Ob 68/22m, 23.09.2022
- Hier: Übergabsvertrag:OGH 4 Ob 21/22z, 23.02.2022
- Wenn nur eine dieser Voraussetzungen fehlt, liegt kein wucherisches Geschäft vor.OGH 4 Ob 76/17f, 30.05.2017
- Ob die notwendigen Voraussetzungen für die Annahme eines Wuchergeschäfts vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 5 Ob 178/08z, 09.09.2008
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Pauschalhonorarvereinbarungen eines Rechtsanwaltes.OGH 7 Ob 80/07a, 18.04.2007
- Missbilligt wird also die Ausbeutung eines Vertragspartners durch auffallende Äquivalenzstörung in den Hauptleistungspflichten in Fällen gestörter Freiheit der rechtsgeschäftlichen Willensbildung.OGH 7 Ob 170/02d, 07.08.2002
- Bei Fehlen einer der Voraussetzungen des Wuchertatbestandes kann ein Geschäft nur dann nach § 879 Abs 1 ABGB nichtig sein, wenn ein dem fehlenden Tatbestandsmerkmal gleichwertiges, den individuellen Fall prägendes, besonderes zusätzliches Element der Sittenwidrigkeit hinzukommt.OGH 9 Ob 231/97d, 27.08.1997
- Die Initiative muss nicht vom Wucherer ausgehen.OGH 8 Ob 1007/91, 29.08.1991
- Der Wucherer braucht zur Herbeiführung der für seinen Partner ungünstigen Lage nichts beitragen.OGH 14 Ob 176/86, 04.11.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 42.
- OGH 8 Ob 158/25f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 53/25x, 18.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 12/25z, 18.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 57/23b, 04.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 102/23f, 21.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 104/22p, 23.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 119/22s, 21.11.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 19/22b, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 21/22z, 23.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 176/21z, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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