Wann gilt eine Hofübergabe teilweise als Geschenk?
günstig für Übernehmer betrifft Übergeber, Übernehmer, Pflichtteilsberechtigter, Erbe, Landwirt
Nur wenn beide Seiten erkennbar damit einverstanden waren, dass ein Teil der Leistung ohne wirtschaftlich beachtliche Gegenleistung erfolgt; das kann ausdrücklich oder schlüssig geschehen. Bei Übergabeverträgen mit Ausgedinge oder Rentenleistungen ist zu berücksichtigen, dass diese Leistungen vom Zufall abhängen. Aus den Umständen, etwa einem krassen Missverhältnis der Leistungen, lässt sich die Schenkungsabsicht aber erschließen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Voraussetzung für die Annahme einer Schenkung im Rahmen des Übergabsvertrages ist das Einverständnis der Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit der Vermögensverschiebung, das ausdrücklich oder schlüssig erklärt werden kann. Es müssen beide Teile erkennbar damit einverstanden gewesen sein, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt, dass ihr also keine oder keine wirtschaftlich beachtliche Gegenleistung gegenüberstehen soll. Dies gilt auch für die gemischte Schenkung, bei der entscheidend ist, dass die Parteien einen Teil einer Leistung als geschenkt ansehen wollten. Bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfange in einem Übergabsvertrag mit Ausgedingsleistungen und Leibrentenleistungen Elemente einer gemischten Schenkung vorhanden sind, ist vor allem auch der aleatorische Charakter solcher Leistungen zu berücksichtigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem insoweit schutzwürdigen Pflichtteilsberechtigten ist (auch) im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 bei Vorliegen eines krassen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung ein Anscheinsbeweis zuzubilligen, auf dessen Grundlage auf das Vorliegen von (festzustellender) Schenkungsabsicht geschlossen werden kann.OGH 2 Ob 248/23v, 19.11.2024
- Die Unentgeltlichkeit wird durch das bloße Erwarten der weiteren Pflege bis zum erkennbar bevorstehenden Ableben nicht ausgeschlossen.OGH 5 Ob 191/10i, 24.01.2011
- Hier: Nach den Feststellungen beabsichtigten die Parteien bei Abschluss des Übergabsvertrags nicht, Vermögenswerte zu schenken bzw anzunehmen; sie hatten keinerlei Schenkungsabsicht.OGH 6 Ob 153/07d, 13.07.2007
- Ganz allgemein gilt für die gemischte Schenkung, dass es auf den Parteiwillen ankommt, ob ein Teil der Leistung als geschenkt angesehen werden kann. Eine gemischte Schenkung kann keinesfalls schon deshalb angenommen werden, weil die Leistung der einen Seite objektiv wertvoller ist als die der anderen, wenn das Entgelt für eine Leistung bewusst niedrig, unter ihrem objektiven Wert angesetzt wurde und sich ein Vertragspartner mit einer unter dem Wert seiner Leistung liegenden Gegenleistung begnügte oder sich die Partner des objektiven Missverhältnisses der ausgetauschten Werte bewusst waren.OGH 6 Ob 128/05z, 14.07.2005
- Aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls, zu denen ua auch ein krasses Missverhältnis der wechselseitigen Leistungen zählen kann, lässt sich allerdings das Vorliegen der Schenkungsabsicht der Vertragsparteien auch erschließen.OGH 3 Ob 55/03i, 25.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 5 Ob 189/19h, 20.02.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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