Zahlt der Garant anstelle meines Vertragspartners?
betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Bauherren, Banken
Zahlt ein Garant, erfüllt er damit nicht den Vertrag Ihres Vertragspartners. Seine Leistung ist vielmehr ein Ausgleich dafür, dass die Erfüllung durch den Vertragspartner ausgeblieben ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Leistung des Garanten nach § 880 a 2. Halbsatz ABGB ist keine Erfüllungshandlung des Kausalschuldners, sondern Ausgleich für die ausgebliebene Erfüllung durch den Kausalschuldner.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gehilfenregress nach § 1313 Satz 2 ABGB bei Haftrücklassgarantie und Insolvenz des Garantieauftraggebers.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Sie geht allerdings im Falle der Bankgarantie zu seinen (bank-)vertraglich geregelten Lasten.OGH 1 Ob 182/98s, 15.12.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016998 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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