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Welche Rechte habe ich, wenn die Bank für mich garantiert?

betrifft Unternehmer, Bank, Kunden, Auftraggeber
Wenn Sie mit Ihrer Bank vereinbaren, dass sie zugunsten eines Begünstigten eine Garantie hinauslegt, ist das rechtlich ein Auftrag. Auf das Verhältnis zwischen Ihnen und der Bank sind daher die Regeln über die Bevollmächtigung anzuwenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Vereinbarung zwischen einem Kunden und der Bank, eine Garantie an den Begünstigten hinauszulegen, ist als Auftragsverhältnis (§§1002ff ABGB) zu qualifizieren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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