Was bedeutet es, wenn eine Bank für jemanden garantiert?
günstig für Begünstigter betrifft Begünstigte, Bankkunden, Unternehmer, Banken, Auftraggeber
Mit einer Bankgarantie sagt die Bank Ihnen als begünstigtem Gläubiger eigenständig zu, dass Sie die Leistung eines Dritten oder Ihr vereinbartes Geldinteresse daran jedenfalls erhalten. Diese Zusage steht für sich und hängt von keinem anderen Schuldverhältnis ab. Aus dem Text der Garantie muss hervorgehen, dass sie selbständig ist, und was sie umfasst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Der Bankgarantievertrag ist ein selbständiger, von jedem anderen Schuldverhältnis unabhängiger, einseitig verpflichtender Schuldvertrag, der in der Regel der Sicherung der Leistung eines Dritten, zumeist des Bankkunden, an den aus diesem Vertrag begünstigten Gläubiger in der Weise dienen soll, dass letzterem durch die Bank gewährleistet wird, dass er die Leistung bzw sein vertraglich festgesetztes geldliches Interesse an dieser auf jeden Fall erhält. Aus dem Text der Garantieverpflichtung muss deren Selbständigkeit, Umfang und Inhalt zum Ausdruck kommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Infolge der Abstraktheit der Garantie sind nur solche Einwendungen zulässig, die sich aus der Auslegung des Garantietextes selbst ergeben.OGH 6 Ob 105/05t, 14.07.2005
- Die Garantieverpflichtung ist vom Grundgeschäft unabhängig. Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis zwischen der Bank und dem Garantieauftraggeber als auch solche aus dem Valutaverhältnis zwischen dem Begünstigten und dem Garantieauftraggeber sind daher ausgeschlossenOGH 1 Ob 182/98s, 15.12.1998
- Und zwar auch dann, wenn der Dritte die Leistung vertragswidrig unterlässt oder die Verbindlichkeit des Hauptschuldners nicht zum Entstehen kommt oder später wegfällt.OGH 1 Ob 318/98s, 15.12.1998
- Rechte aus der Bankgarantie erwachsen nur dem begünstigten Gläubiger, nicht aber auch demjenigen, für dessen Leistung garantiert wird.OGH 3 Ob 52/95, 11.10.1995
- Der Garant hat gemäß § 880 a ABGB volle Genugtuung zu leisten.OGH 8 Ob 646/88, 13.07.1989
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Und zwar auch dann, wenn die Verbindlichkeit des Hauptschuldners nicht zum Entstehen kommt oder später weggefallen ist.OGH 2 Ob 579/86, 02.12.1986
- Und zwar nicht nur dann, wenn der Dritte die Leistung vertragswidrig unterlässt, sondern auch dann, wenn die Verbindlichkeit des Hauptschuldners nicht zum Entstehen kommt oder später weggefallen ist.OGH 8 Ob 560/76, 23.02.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017039 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 34.
- OGH 3 Ob 172/25b, 17.12.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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