Von wem bekomme ich Geld aus einer Bankgarantie zurück?
betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Bauherren, Banken
Bei einer Bankgarantie sind Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Geschäft ausgeschlossen. Dieser Ausschluss darf nicht auf dem Umweg über eine Rückforderung wegen Bereicherung umgangen werden. Ein solcher Ausgleich findet grundsätzlich nur zwischen den Parteien des zugrunde liegenden Geschäfts statt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Der für die Bankgarantie geltende Ausschluss der Einwendungen aus dem Kausalverhältnis kann und darf nicht auf dem Umwege über das Kondiktionsrecht umgangen werden. Der Kondiktionsausgleich findet grundsätzlich nur zwischen den Parteien des Kausalverhältnisses statt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gehilfenregress nach § 1313 Satz 2 ABGB bei Haftrücklassgarantie und Insolvenz des Garantieauftraggebers.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Der Streit über die Rechtfertigung einer über die Zahlung des Garanten zu Lasten des Kausalschuldners als dessen Auftraggeber erfolgten Vermögensverschiebung ist zwischen den Parteien des Kausalverhältnisses auszutragen: Steht dem aus einer Bankgarantie Begünstigten in Wahrheit kein Anspruch auf die durch die Garantie gesicherte Leistung zu, so kann grundsätzlich nur der Garantieauftraggeber, nicht der Garant Bereicherungsansprüche gegen den Empfänger geltend machen.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Die dem Auftraggeber zustehende Leistungskondiktion kann nicht unmittelbar auf § 1431 ABGB gestützt werden, weil es bei Abruf der Garantie und Zahlung durch den Garanten nicht entscheidend auf den Irrtum des Auftraggebers ankommen kann. Diese Bestimmung ist daher nur analog anzuwenden.OGH 4 Ob 2195/96i, 12.08.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016985 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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