Zum Inhalt springen

Muss das Erhöhungsschreiben des Vermieters unterschrieben sein?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Für ein Erhöhungsbegehren verlangt das Gesetz ein Schreiben, aber keine Unterschrift wie bei einem Vertrag. Diese Form wird auch erfüllt, wenn Ihnen eine Klage zugestellt wird, in der das Erhöhungsbegehren enthalten ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

§ 16 Abs 6 MRG hat für die Bekanntgabe des Erhöhungsbegehrens das Formerfordernis eines "Schreibens" festgelegt. Wie dieses Schreiben auszugestalten ist, ist aber im Gesetz nicht geregelt. Die für die Erfüllung des Formerfordernisses der Schriftlichkeit nötige Unterschrift bei Verträgen (§ 886 ABGB) ist hier nicht erforderlich. Selbst die Schriftform nach § 886 ABGB und damit erst recht die mildere Form eines Schreibens kann aber durch die strengere Form der Zustellung einer Klage ersetzt werden. Es muß auch für das im § 16 Abs 6 MRG vorgesehene Schreiben über das Erhöhungsbegehren gelten, daß die Zustellung der das Erhöhungsbegehren enthaltenden Klage diese Form ersetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017252 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Schriftliches Anhebungsbegehren des Vermieters

Schriftlich und nachvollziehbar. Das Gesetz gibt nur die Voraussetzungen und die Obergrenze der Erhöhung vor. Damit die Anhebung wirksam wird, muss der Vermieter Sie schriftlich auffordern und dabei die Höhe des angehobenen Hauptmietzinses und dessen Berechnung angeben. Dieses Recht steht demjenigen zu, der zu diesem Zeitpunkt Vermieter ist.

günstig für Mieter Schriftform bei Mietzinsvereinbarungen

Für die vorgeschriebene Schriftform müssen beide Vertragsteile die Urkunde unterschreiben; es genügt auch, wenn eine Partei unterschreibt und die andere schriftlich zustimmt. Eine bloß stillschweigende Zustimmung zu einer nur vom Mieter unterschriebenen Vereinbarung über eine Mietzinserhöhung reicht nicht aus.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Anhebung des Mietzinses nach Valorisierung
Mietrecht · Vorsorgliches Erhöhungsbegehren nach Anzeige
Mietrecht · Mietzinsanhebung nach Eintritt