Muss der Vermieter erhöhen, auch wenn er zweifelt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein bedingt wirksames Erhöhungsbegehren ist zulässig, wenn der Vermieter keine verläßliche Kenntnis vom Mietrechtsübergang hat.OGH 1 Ob 518/95, 25.04.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 147/24i, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 78/24t, 03.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 72/23h, 03.07.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dann läuft die Frist nicht. Ohne ordnungsgemäße Anzeige kann Ihr Recht auf Anhebung des Mietzinses nicht verfallen, und Sie können ihn auch rückwirkend ab dem Zinstermin nach der Veräußerung geltend machen. Auf eine sonstige Kenntnis kommt es nicht an.
Zwischen dem wirksamen Abschluss des Mietvertrags und der Übergabe des Objekts. Mit der Rüge müssen Sie dem Vermieter klar zu erkennen geben, dass Sie den Mietzins gerichtlich herabsetzen lassen wollen, falls er auf dem vereinbarten Betrag beharrt. Versäumen Sie die Rüge, ist der überhöhte Mietzins nicht mehr bekämpfbar.